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Allgemeine Geschäftsbedingungen-AGB für Ralf Moll Fastenseminare
§ 1 Anmeldung, Vertrag § 2 Leistung
Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten. § 3 Rücktritt durch den Kunden beim Veranstalter. Bei einem Abbruch der Teilnahme während der Fastenwoche durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisepreises fällig.
Bis zum Tag der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt das ansonsten geschuldete Entgelt. Hierfür ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.
Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen, besteht an den verschiedenen Veranstaltungsorten bei einem Rücktritt vor Beginn der Fastenwoche folgender Anspruch: Bis 3 Wochen vor Fastenbeginn ist der Rücktritt gebührenfrei möglich, bis 10 Tage vor dem Anreisetag beträgt die Gebühr Euro 150,00, danach sind 100 % der Kursgebühren fällig.
Toskana: Vor dem 01.07. des gebuchten Fastenjahres ist der Rücktritt gebührenfrei, ab dem 01.07. des Fastenjahres sind 80% der Kursgebühren fällig, ab dem 01.08 des Fastenjahres 95% der Kursgebühren, 100% ab dem Anreisetag oder bei Nichterscheinen. Für den Flug, der nicht im Leistungsumfang enthalten ist und der nur vermittelt wird, gelten die auf der Reisebürorechnung genannten Zahlungs- und Stornobedingungen. Für alle Flüge gelten zudem die AGB der jeweiligen Airline.
La Palma: Vor dem 01.12. des Vorjahres ist der Rücktritt gebührenfrei, 80 % der Kursgebühren sind ab 01.12. des Vorjahres fällig, 95% der Kursgebühren ab 01.01.des Fastenjahres, 100% ab dem Anreisetag oder bei Nichterscheinen. Für den Flug, der nicht im Leistungsumfang enthalten ist und der nur vermittelt wird, gelten die auf der Reisebürorechnung genannten Zahlungs- u. Stornobedingungen. Für alle Flüge gelten zudem die AGB der jeweiligen Airline.
Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisepreises fällig.
Asia: Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn ist der Rücktritt gebührenfrei möglich, bis 1 Woche vor Seminarbeginn sind Euro 150,00 fällig, danach sind 100 % der Kursgebühren fällig.
§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass
eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. § 5 körperliche Anforderungen Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.
Voraussetzung an der Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 3 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.
Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die Fehlende Eignung offensichtlich ist.
Erfüllt ein Teilnehmer nicht die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzung für die Teilnahme an der Fastenwanderung, und kommt es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit, so haftet der Veranstalter oder sein Seminarleiter hierfür nicht. Für mögliche Unfälle bei der Wanderung besteht Unfallversicherungsschutz.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
§ 6 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt.
Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters dem Teilnehmer zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet, 1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm oder seiner leitenden Angestellten, 2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; 3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen; 4. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.
Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwoche unter der Adresse
Fastenwanderzentrum Birkhalde Typgerecht Fastenwandern Dipl. oec. troph. Ralf Moll D-72172 Sulz a.N. - Birkhaldenstr. 29 Tel.: 07454/927-90 / Fax: /927-91
zu melden (Ausschlussfrist). Nach Ablauf dieser Frist kann ein Teilnehmer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat. § 7 Versicherung § 8 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
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